Deklassierungen: Preiseinbruch verhindern
Der SGPV hat einen Marktentlastungsfonds für Brotgetreide. Finanziert durch spezifische Produzentenbeiträge, ist er dafür bestimmt, mit Massnahmen Überschüsse auf dem Markt zu vermeiden. Denn Überschüsse hätten einen Einbruch der Produzentenpreise zur Folge: Die in der Vermarktung tätigen Personen wollen die Ware auch bei einer Überschusssituation vor der nächsten Ernte absetzen. Um sicher zu gehen, dass sie ihr Getreide absetzen können, senken sie die Verkaufspreise. Folglich droht der gesamten Ernte eine Preissenkung!
Die Deklassierungen erlauben es, in Jahren grosser Erträge ein Überschuss zu verhindern. Konkret wurden in den letzten Jahren zwei solche Massnahmen umgesetzt: die Exportstützung für verarbeitete Produkte aus Schweizer Getreide (Schoggigesetz) und die Deklassierung (Absatz der Übermengen an Brotgetreide im Futtermittelsektor).
Die Deklassierung ermöglicht den Sammelstellen, den überschüssigen Weizen im Futtermittelsektor abzusetzen und den Produzenten den Brotweizenpreis zu bezahlen. Die Preisdifferenz wird den Sammelstellen aus dem Marktentlastungsfonds ausbezahlt. So werden die Übermengen auf dem Brotgetreidemarkt beseitigt und das Angebot stimmt mit der Nachfrage überein.
Statistiken zu den Deklassierungen finden Sie hier.
Deklassierung Ernte 2020
Die von swiss granum durchgeführte Ernte-Erhebung und die gesammelten Informationen am Markt zeigen einen Überschuss an Brotgetreide aus den Ernten 2017 bis 2020. Basierend auf dem üblichen Bedarf für die Müllerei und unter Berücksichtigung der bis heute importierten Mengen schlägt der SGPV vor, eine Marktentlastungsmassnahme von 20‘000 t für backfähigen Weizen der Klassen Top, I und II vorzunehmen.
Diese Marktentlastungsmassnahme soll dazu dienen, Druck von den Produzentenpreisen zu nehmen und die bestmöglichsten Vermarktungsmöglichkeiten für die Erstabnehmer zu gewährleisten, ohne die inländische Versorgung mit Brotgetreide zu gefährden.
Die „Erstübernehmer“, hauptsächlich Sammelstellen, können an der Marktentlastung teilnehmen, indem sie ihre Angebote bis am Montag 7. September 2020 spätestens um 12.00 Uhr dem SGPV zukommen lassen. Sie vermerken die Menge und die Qualitätsklasse, die sie für die Deklassierung vorschlagen, sowie den Entschädigungsbetrag, den sie für diese Dienstleistung wünschen. Die attraktivsten Offerten werden für die Deklassierungsverträge berücksichtigt. Dabei ist zu bedenken, dass wir eine Leistung entschädigen, jedoch keine Ware handeln. Die Deklassierung wird zwischen dem 14. September 2020 und 30. Juni 2021 vorgenommen. Die deklassierte Ware wird durch Lebensmittelfarbe gekennzeichnet um sicherzustellen, dass die Ware in den Futtersektor gelangt. Unter anderem organisieren wir die nötigen Kontrollen für einen guten Ablauf der Marktentlastungsmassnahme.
Dokumente:
Allg. Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen