Pflanzenschutzmittel: das Pferd nicht von hinten aufzäumen

Pflanzenschutzmittel: das Pferd nicht von hinten aufzäumen

Die Vernehmlassung zum Aktionsplan „Pflanzenschutzmittel“ wurde am 4. Juli lanciert und dauert noch bis am 28. Oktober 2016. Der SGPV erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass in erster Linie eine Reduktion der Risiken und nicht der Mengen angestrebt werden soll und dass eine Reduktion der Anzahl Aktivsubstanzen das Resistenzrisiko erhöht. Es ist abwegig, dass die Politik in der Schweiz der Umwelt so hohe Bedeutung schenkt, jedoch keine Fragen stellt, wenn die Importe ansteigen und dadurch das Risiko ins Ausland verlagert wird. Ausserdem ist störend, dass während der Vernehmlassungsdauer eine zweite Studie mit der Untersuchung einer Lenkungsabgabe veröffentlicht wird. 

Es ist zu betonen, dass das BLW mit den einleitenden Kapiteln der Vernehmlassungsunterlagen beabsichtigt, eine möglichst komplette und neutrale Diskussionsgrundlage zu schaffen. Zudem ist hervorzuheben, dass die Zahl der vorgeschlagenen Massnahmen gross ist, jedoch einige davon nicht umsetzbar, nicht kontrollierbar oder einfach unwirksam sind. Der SGPV begrüsst aber die allgemeine Richtung des Aktionsplans und ist sich bewusst, dass Verbesserungsmassnahmen in der Anwendung der Pflanzenschutzmittel möglich sind.

Störend ist aber die fehlende Koordination im ganzen Prozess. Die ETH Zürich hat während der Vernehmlassung zum Aktionsplan am 12. Oktober eine im Auftrag des BLW durchgeführte Studie veröffentlicht, welche zum Ergebnis kommt, dass eine Lenkungsabgabe auf Pflanzenschutzmitteln eine Hilfe zur Risikoreduktion sein könnte.

Oft ist ein überstürztes Handeln aber nicht das Beste. Die Vernehmlassung ist noch nicht beendet, aber der Aktionsplan schlägt eine Reihe von Massnahme vor, welche nun finanziert und umgesetzt werden müssen. Aufgrund der Komplexität des Aktionsplans werden die Effekte wahrscheinlich erst mittelfristig sichtbar werden, sobald die Monitorings die ersten Zahlen liefern können.

Aus Sicht des SGPV sollten die Lenkungsabgaben erst als letzte Intervention ergriffen werden, im hypothetischen Fall, dass alle anderen Massnahmen ungenügende Resultate liefern würden. Tatsächlich liefert die Studie der ETHZ einen interessanten Punkt, der nicht unterschätzt werden darf: die Elastizität der Nachfrage ist schwach. Dies bedeutet, dass die Abgabe hoch sein muss, um die verwendeten Mengen an Pflanzenschutzmitteln auch nur leicht zu senken. Der Hauptgrund für den Einsatz dieser Mittel ist der aktuelle Mangel an machbaren Alternativen, um die Produktion in ausreichender Menge und Qualität sichern, um den Ansprüchen der Nahrungsmittelindustrie gerecht werden zu können.

Zudem steht eine allfällige Lenkungsabgabe, zusätzlich zu einigen kostspieligen Massnahmen des Aktionsplans in einem notorischen Widerspruch zum Wunsch, die Produktionskosten zu senken.

Der SGPV kann den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel nur unterstützen, wenn die Massnahmen umsetzbar und wirksam sind, wenn sie das Produktionsvolumen nicht reduzieren, kein Risiko für die Pflanzengesundheit darstellen und vor allem die Produktionskosten nicht erhöhen.