Beiträge SGPV und Verwaltung der Erntemenge: Stand der Dinge

Beiträge SGPV und Verwaltung der Erntemenge: Stand der Dinge

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Informationen über die Verbandsbeiträge und ihre Verwendung, insbesondere für die Verwaltung der Brotgetreidemengen, zukommen lassen.

Die folgenden Erläuterungen richten sich an Sammelstellen (Geschäftsführer und Angestellte) sowie an Getreideproduzenten.

 

Wohin gehen die Beiträge?

Die Verbandsbeiträge (gesamthaft Fr. 4.80/dt für Brotgetreide) sind wie folgt zusammengesetzt:

  • 2 Rappen für den Schweizer Bauernverband (SBV)
  • 5 Rappen für swiss granum
  • 5 Rappen für den Promotionsfonds (Kommunikation und Marketing, darunter die Marke «Schweizer Brot»
  • 5 Rappen für den Betrieb des SGPV (Geschäftsstelle und Organe)
  • 4.63 Franken für den Marktentlastungsfonds, welcher die Mengensteuerung für Brotgetreide erlaubt und damit die Produzentenpreise aufrechterhält

Der grösste Teil der Beiträge fliesst daher in den Marktentlastungsfonds des SGPV, aus dem die Mengensteuerung (Exportstützung und mögliche Deklassierungen von Brotgetreide in den Futtersektor) finanziert wird.

Als Gegenleistung für die vom SGPV (und damit über die Beiträge) finanzierten Exportstützungen erhalten die Produzenten seit 2019 eine neue Direktzahlung, den sogenannten Getreidezulage. Diese Zulage betrug im Jahr 2022 124 Franken pro Hektar Brot- und Futtergetreide (ohne Körnermais).

Insgesamt sind dies 15.8 Millionen Franken auf Schweizer Ebene. Das Agrarbudget wurde ab 2019 entsprechend erhöht, d. h. die Beträge wurden nicht aus anderen Bereichen entnommen.

 

 Exportstützung: Erinnerung an die grundlegenden Prinzipien

Ab dem 1. Januar 2019 darf der Bund aufgrund eines WTO-Beschlusses nicht mehr direkt intervenieren, um die Exporte von Schweizer Getreideprodukten zu unterstützen. Ab diesem Zeitpunkt beschränkt sich der Bund darauf, den Getreideproduzenten eine neue Direktzahlung für die Brot- und Futtergetreidefläche (ohne Körnermais) auszuzahlen.

Exportstützungen ermöglichen es Schweizer Unternehmen, die Fertigprodukte (Kekse, Pizzateig usw.) exportieren, den Rohstoff (Mehl) zu EU-Preisen zu beziehen, um auf den Exportmärkten konkurrenzfähig zu sein. Die Exportstützungen ermöglichen es also, den Unterschied zwischen den Mehlpreisen in der Schweiz und in der EU auszugleichen.

Die Exportunterstützung stellt eine Branchenlösung dar. Die Finanzierung wird auf die drei betroffenen Stufen aufgeteilt (SGPV: 87.5 %; Dachverband Schweizerischer Müller: 10 %; Exporteure: 2.5 %). Der Grossteil der Finanzierung stammt von den Produzenten, da sie von der Getreidezulage profitieren.

Dank diesem System können Exporteure Fertigprodukte aus einheimischem Mehl zu einem konkurrenzfähigen Preis exportieren. Die Müller halten die Vermahlungsmengen aufrecht und die Produzenten können so fast 50’000 t Brotgetreide zu Schweizer Preisen absetzen.

 

Was würde ohne Exportstützung passieren?

Ohne die Exporte von fast 50’000 t Brotgetreide in den Fertigprodukten würde diese Menge als Überschuss auf dem inländischen Markt anfallen. Diese Überschussmenge müsste zu Futterweizen deklassiert werden, um einen Druck auf die Brotgetreidepreise zu vermeiden (geschätzte jährliche Kosten für die Deklassierung von 50’000 t: ca. 8 Mio. Franken). Zusätzlich würde der Bund die Getreidezulage von 15.8 Millionen Franken wieder streichen, da diese an die Aufrechterhaltung der Exportstützung gebunden ist.

Neben dem Verlust des Mehrwerts für die Produzenten wären auch die nachgelagerten Stufen betroffen: die Müller, die 50’000 t Getreide zum Mahlen verlieren würden, und die Exporteure, die nicht mehr von der „Swissness“ für die exportierten Produkte profitieren könnten.

Diese Branchenlösung ist derzeit die beste Möglichkeit, den Mehrwert in der einheimischen Wertschöpfungskette zu erhalten.

 

Das Deklassierungssystem

Die Deklassierungen durch den SGPV bestehen darin, dass die Brotgetreideüberschüsse im Futtermittelsektor verwertet werden, in Absprache mit den Partnern der Branche und nach einer vollständigen Mengenbilanz

Die Sammelstellen kaufen den Produzenten Brotgetreide zum Brotgetreidepreis ab und verkaufen es für die Verwendung als Futtermittel zum Futtergetreidepreis weiter. Die Preisdifferenz wird den Sammelstellen über den Marktentlastungsfonds ausgeglichen.

Die zu deklassierenden Mengen werden versteigert: Die günstigsten Deklassierungsvorschläge erhalten einen Vertrag mit dem SGPV, was möglichst niedrige Deklassierungskosten garantiert.

Bei diesem System können die Beiträge der Produzenten zum Marktentlastungsfonds als eine Versicherung angesehen werden, den Brotgetreidepreis für ihre Lieferungen zu erhalten.

Ohne Deklassierungen würden die Überschussmengen einen Druck in der Größenordnung von 8 bis 10 Franken pro 100 Kilogramm ausüben, da die Sammelstellen auf die eine oder andere Weise Platz vor der nächsten Ernte schaffen müssten. Der „Billigste“ würde zuerst verkaufen, ohne jedoch gesamthaft mehr Ware auf den Markt bringen und das Problem der Überschüsse lösen zu können (die Nachfrage der Müller ist relativ stabil). Im Durchschnitt der letzten Jahre machten die Deklassierungen weniger als 4 % des geernteten Brotgetreides aus.

 

Exportstützung: Bilanz nach 4 Jahren

Zwischen 2019 und 2022 stellen wir mit Zufriedenheit fest, dass das System wie geplant funktioniert. Die Mengen an Brotgetreide, die in Form von Fertigprodukten exportiert werden, sind stabil (mit einigen Schwankungen aufgrund der Covid-Pandemie).

Das Kontrollsystem in den exportierenden Unternehmen stellt sicher, dass die Mengen tatsächlich exportiert werden und dass die von der Branche gezahlten Beiträge tatsächlich zur Unterstützung der Exporte verwendet werden. Bei den Kontrollen in den ausführenden Unternehmen wurden keine Betrugs- oder Missbrauchsfälle festgestellt, was ebenfalls positiv ist.

Über die vollen vier Kalenderjahre (2019 bis 2022) wurden 149’000 t Mehl (entspricht 198’000 t inländischem Brotgetreide!) als Fertigprodukte exportiert. Dieses Brotgetreide wurde den Produzenten zu Schweizer Preisen bezahlt.

Wir stellen auch mit Genugtuung fest, dass die Produzenten zu fast 97% in den Marktentlastungsfonds eingezahlt haben. Diese Solidarität ist notwendig, damit das System weiterhin reibungslos funktioniert.

Wir möchten den Sammelstellen herzlich für ihre Unterstützung beim Einzug dieser Beiträge sowie für die geleistete Informationsarbeit danken.

Wir danken auch den Produzenten für ihre Unterstützung des Systems und für das Vertrauen, das sie dem SGPV entgegenbringen.

 

 Stand des Marktentlastungsfonds

Die letzten Ernten waren eine Herausforderung für die Branche: Überschussernten 2017 bis 2020, die den Aufbau grosser Lagerbestände und jährliche Deklassierungen von rund 20.000 t erforderten, dann eine katastrophale Ernte 2021, die zusätzliche Getreideimporte erforderte, bevor mit der Ernte 2022 wieder normale Verhältnisse eintraten.

Der Marktentlastungsfonds wurde stärker als geplant beansprucht, insbesondere zur Finanzierung von Deklassierungen.

Die Entwicklung des Marktentlastungsfonds stellt sich wie folgt dar (Getreidejahr vom 1. Juli bis 30. Juni). Die Zahlen sind in Millionen Franken angegeben.

 

JahrVermögen am 01.07Einbezahlte BeiträgeDeklassier-ungskostenExport-stützungVerschiede-ne KostenVermögen am 30.06
2018-2019-2.53+ 11.24– 2.79– 8.03– 0.08– 2.19
2019-2020-2.19+ 20.85– 2.57– 18.00– 0.12– 2.03
2020-2021-2.03+ 19.97– 2.43– 17.14– 0.16– 1.79
2021-2022-1.79+ 14.120.00– 13.60– 0.02– 1.29
2022-2023

(provi-sorisch)

-1.29+ 17.500.00– 13.50– 0.1+ 2.61

 

Damit dürften wir per 30.06.2023 erstmals seit dem Wegfall des Schoggigesetzes zu einem positiven Vermögen des Marktentlastungsfonds kommen.

Damit wird eine kleine Reserve für allfällige Marktentlastungsmassnahmen der nächsten Ernten zur Verfügung stehen. Diese Reserve ist jedoch nicht ausreichend, um die Beiträge zu senken, da sie die Deklassierung von lediglich knapp 17’000 t ermöglicht.

 

 Schweizer Brot / Verpflichtung zur Herkunftsangabe

Parallel zu den Marktentlastungsmassnahmen hat sich der SGPV in Zusammenarbeit mit den Partnern der Branche erfolgreich dafür eingesetzt, die Schweizer Produkte besser zur Geltung zu bringen. So wurden zwei Massnahmen unterstützt:

  • Die Schaffung der Marke „Schweizer Brot“, die es den Konsumenten ermöglicht, einheimische Produkte zu kaufen, die zu 100 % in der Schweiz verarbeitet werden und aus Schweizer Getreide bestehen.
  • Die Pflicht zur Deklaration des Herstellungslandes von Backwaren, die vom Parlament bestätigt wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Diese obligatorische schriftliche Deklaration wird es den Konsumenten ermöglichen, die Herkunft der Backwaren zu kennen und Schweizer Produkte zu bevorzugen, was derzeit nicht der Fall ist.

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anmerkungen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für Auskünfte zu kontaktieren, aber auch, wenn Sie im Rahmen einer Versammlung oder einer anderen Veranstaltung einen Vortrag organisieren möchten.