Produktionspool Ölsaaten

Grundsatz und Zweck

Ziel des Produktionspools ist die Erhaltung der Ölsaatenproduktion und  -verarbeitung in der Schweiz, und zwar prioritär zu Speisezwecken. Der Produktionspool Ölsaaten zahlt den sonst wirtschaftlich weniger interessanten Kulturen (Soja, Sonnenblumen) Stützungsbeiträge, damit diese für die Ackerbauern weiterhin eine sinnvolle Alternative zu Raps sind und so die Vielfalt der angebauten Ölsaaten beibehalten werden kann. Durch die Angebotslenkung sollen die Marktanteile optimiert und die bestmöglichen Preise erzielt werden.

 

So wird der Ausgleich zwischen der Wirtschaftlichkeit der Kulturen erreicht

Ab Ernte 2009 fiel der staatliche Leistungsauftrag Ölsaaten von fast 4 Mio. Franken jährlich weg.  Seither wird der Produktionspool durch die Marktakteure (Produzenten und Verarbeiter) selbst finanziert.

Die Delegiertenversammlung des SGPV hat im November 2007 auf Antrag des Vorstands die Einführung des Produktionspools Ölsaaten gutgeheissen. Der dazu notwendige Beschluss war ein zusätzlicher Produzentenbeitrag von 0.80 Franken auf alle Ölsaaten für den Produktionspool. Die Ölwerke beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung des Pools zu einem Drittel.

Somit zahlen alle Ölsaaten-Produzenten gleichviel in den Pool ein; profitieren aber in unterschiedlichem Ausmass von den Stützungsbeiträgen (vgl. Grafik). Die Stützungsbeiträge werden jährlich im Juni aufgrund der Marktentwicklung durch den Vorstand des SGPV festgelegt. Die Stützungsbeiträge werden den Produzenten via Abrechnung der Verarbeiter vergütet, ebenso wie die Pool-Beiträge via Verarbeiter abgezogen werden.

 

Anmeldung für Ölsaatenverarbeiter

Am Produktionspool können Verarbeiter von Schweizer Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen und Soja) teilnehmen, wie z. B. Ölmühlen oder Futtermittelhersteller. Die Anmeldung muss bis Ende April des Vorjahres gemacht werden.

Die Teilnahme am Produktionspool Ölsaaten ist für Verarbeiter nur über einen Vertrag möglich. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung der interessierten Verarbeiter bis spätestens am 22. April 2024 beim SGPV notwendig, unter Angabe der voraussichtlichen Verarbeitungsmengen der Ernte 2025. Die Verarbeiter, welche bereits für die Ernte 2024 einen Vertrag mit dem SGPV haben, erhalten das Anmeldeformular direkt vom SGPV.